Die einzelnen Details haben wir bereits geklärt und wir waren uns sicher, dass wir grundsätzlich Lust haben die BRUGOs in Deutschland zu vertreiben. Es galt jedoch noch die Frage zu klären, wie der Exklusivvertrag im Einzelnen gestaltet sein wird.
Wir haben uns den Vertrag zukommen lassen, um ihn zu prüfen. Da wir jedoch relative Laien im Vertragsrecht sind, insbesondere im internationalen Vertragsrecht, mussten wir uns an einen Anwalt wenden. Schließlich wollten wir keinen Vertrag unterschreiben, der uns zu stark in unserer Entscheidungsfreiheit einschränkt bzw. zu schwach formuliert ist, dass wir im Handumdrehen die Exklusivrechte wieder verlieren.
Wir haben einen sehr guten Anwalt in Hamburg gefunden, der uns bei der Überarbeitung des Vertrages unterstützt und viele Punkte zu unserem Gunsten umformuliert hat (kein billiges Vergnügen). Mit diesem überarbeiteten Vertrag in den Händen, konnten wir uns in die Vertragsverhandlungen begeben.
Im Teil 6 werden wir auf die Vertragsverhandlungen genauer eingehen.